Niedergelassene Ärzte haben einen großen Einfluss darauf, welches Krankenhaus ein Patient wählt, um sich dort stationär behandeln zu lassen. Die Ärzte beraten und weisen ihre Patienten ein.
So ist es verständlich, dass sich die Kliniken angesichts des Wettbewerbs im Gesundheitswesen um ein gutes Verhältnis zu ihren „Patientengebern“ bemühen.
Zu diesen Bemühungen zählen immer öfter auch „Kopfprämien“: Kliniken entlohnen Ärzte, wenn sie ihnen Kranke zur stationären Behandlung überweisen.
Im Hamburger Abendblatt berichtet ein Arzt, wie er geködert werden sollte:
Die Besucherin in seiner Praxis war freundlich. Und sie hatte ein lukratives Angebot im Gepäck. „Eine Beraterin der Endoklinik war bei mir mit einem Katalog zur integrierten Versorgung. Sie warb damit um meine Patienten, die Endoprothesen benötigen“, sagt Dr. Torsten Hemker, Facharzt für Orthopädie in der Hamburger Neustadt. Eigentlich nichts Ungewöhnliches und juristisch nicht verwerflich.
Doch Details in der Vergütungsvereinbarung ließen Hemker das Angebot ablehnen: „Für jede Nachuntersuchung hätte ich 125 Euro erhalten. Das ist eine gute Nummer – liegt bei Orthopäden die Fallpauschale für eine vierteljährliche Patientenbehandlung doch zurzeit bei 42 Euro.“ Das Dreifache für eine einzige Behandlung – eine versteckte „Fangprämie.“
Konkrete Zahlen, die Auskunft über die Verbreitung dieser Geschäftspraxis geben, liegen nicht vor. Aber seit das Thema in den Medien ist, melden sich immer mehr Mediziner zu Wort, die von Kollegen und ihren halblegalen Praktiken wissen.
Ärztevertreter und das Gesundheitsministerium empören sich natürlich. Aber ihrem Aufschrei haftet eine gewisse Scheinheiligkeit an. In einem System, im dem der Patient zu einer Abrechnungsnummer, einer Ware, wird, ist es nur folgerichtig, dass er nach marktwirtschaftlichen Gesetzen behandelt wird.
Ihr Beitrag vom 06. September kann als das „Böse“ verharmlosend verstanden werden. Ihnen, liebe Simone, unterstelle ich keine Boshaftigkeit.
Ich wiederhole mal:
Vielleicht wollten Sie ja sagen:
„NUR wer NICHT WIRKLICH krank ist, KÖNNTE sich die Stellen, die ihm wirklich was bringen, suchen, – sofern er/sie Zeit zu vertrödeln hat und über entsprechende Kontakte, Bildung und Geld, z.B. für einen Computer, verfügt.“
Ob schwer krank oder nicht, jeder Patient muss sich (wieder – oder endlich mal? -) auf Behandlung verlassen können, die dem medizinischen Standard entspricht. Das EXTRA, spürbare Menschlichkeit, würde manche Genesung beschleunigen.
Ich bin froh, dass wir in diesem Punkt einer Meinung sind.
Freya Matthiessen
Mein Beitrag hat das Thema nicht unterstützt. Man kann auch kurz und knapp sagen „Leider wird es das immer wieder geben.“ aber ändern kann man es als Patient nicht ausser die Augen offen zu halten und sich dann gezwungenermassen selber nach der richtigeren Stelle umzusehen. Wer kann schon hinter die Fassade seines Gegenübers schauen. Es wird das höchste Gut zwischen Arzt und Patient missbraucht, nämlich Vertrauen. Von selbst Schuld steht nichts in meinem Beitrag. Wenn jemand einen Beitrag schreibt, sollte man ihm nicht immer gleich Böses unterstellen.
Ach nee, WIRKLICH, Simone!!
Warum nicht gleich als Patientin Bares in der Höhe eines „Kopfgeldes“ bieten mit der flehentlichen Bitte, in ein für die jeweilige Erkrankung zertifiziertes Haus „GEHEN“ (?) zu dürfen“?
Ich glaube, Ihr Beitrag enthält Druckfehler. Vielleicht wollten Sie ja sagen:
„NUR wer NICHT WIRKLICH krank ist, KÖNNTE sich die Stellen, die ihm wirklich was bringen, suchen, – sofern er/sie Zeit zu vertrödeln hat und über entsprechende Kontakte, Bildung und Geld, z.B. für einen Computer, verfügt.“
Was verstehen Sie eigentlich unter „WIRKLICH“ krank?
„Letztendlich entscheidet der Patient mit seinem “Zufriedenheitsfaktor” ob er zumindest an den verwiesenen Ort wieder hingeht. Kopfgeld hin oder her“. (Simone)
Ja, das sollen sich der zu spät und falsch behandelte Schlaganfallpatient, die Patientin mit Hüftfraktur und alle mit plötzlichem Kreislaufversagen für das nächste Mal „zu Herzen nehmen“. Interpretiere ich Ihren Beitrag korrekt?
Selbst Schuld, kann man nur folgern, die haben versäumt, ihren Notfall ordentlich zu planen.
Selbst Schuld, wenn ihr nun „WIRKLICH“ nicht mehr per „Zufriedenheitsfaktor“ entscheiden könnt, ob ihr beim nächsten Schlaganfall, bei „beliebigem“ Knochenbruch, dem plötzlichen Herzversagen „an den verwiesenen Ort wieder hingeht“. GEHT? HOPPT?
„Kopfgelder“ von Beerdigungsunternehmen waren ja schon einmal Thema in der Presse, wenn ich mich recht entsinne.
Ja, liebe Simone, für manche Menschen gibt es nun mal kein „nächstes Mal“, keine Krankenhaushopping, keine Non-Compliance. Kopfgeld hin und weg.
Trotzdem alles Gute für Sie
Freya Matthiessen
Aber niedlich wird es nicht durch solches Verständnis der Welt. Es ist kriminell und muss entsprechend bestraft werden, nach Möglichkeit in jedem einzelnen Fall. Und man sollte den Beteiligten am besten die Berufsausübung verbieten. Vertrauen ist, wenn es erst einmal zerstört ist, nicht wieder aufzubauen.
Es wird immer Menschen und/oder Einrichtungen geben die solche Angebote machen um weiter zu kommen und es wird immer Menschen geben die sich des Geldes wegen darauf einlassen. Ob das nun in der Medizin ist oder in einem anderen Fachbereich. Letztendlich entscheidet der Patient mit seinem „Zufriedenheitsfaktor“ ob er zumindest an den verwiesenen Ort wieder hingeht. Kopfgeld hin oder her. Wer wirklich krank ist sucht sich schon die Stellen die ihm wirklich was bringen. (: