Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte mit Ausweis und Wertmarke


Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit der Deutschen Bahn laut Gesetz einige Leistungen als „Nachteilsausgleich“. Diese sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke

Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis – er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis – besitzen.

Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit 60,- Euro bzw. 30,- Euro.

Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind; die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.

Bitte beachten Sie : Am 1.September 2011 wird die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen in  Deutschland wesentlich erweitert.

Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwer- behinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden
bleibt unverändert bestehen.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

Ab dem 1. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises · für schwerbehinderte Menschen (grün/orange) · zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrs (grün/orange) sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:

Schwerbehinderte Menschen

Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Nach einem Hinweis von Frau Eberlein (Danke!) gefunden bei : http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#7

5 Kommentare zu “Bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte mit Ausweis und Wertmarke

  1. Walter S. sagt:

    Kann man ein Fahrrad ab 1.9.2011 auch als Hilfsmittel bei der Bahn kostenlos mitnehmen oder benötigt man dazu eine Bahnkarte fürs Fahrrad?

    • PeterMG sagt:

      Ich habe mir mal die Mühe gemacht und für Sie bei der DB angerufen – nach Auskunft der jungen Dame müssen Sie bundesweit eine Fahrradkarte lösen, unabhängig von Ihrem Schwerbehinderten-Status. Ich kann auch aus dem Hilfsmittel-Verzeichnis der GKV nicht erkennen, inwiefern ein „Fahrrad“ ein Hilfsmittel sein soll, gleichwohl mein Onkel beispielsweise ein zum Dreirad umgebautes Fahrrad nach Schlaganfall als „Hilfsmittel“ nutzt (das hat ihm seine Kasse aber auch nicht bezahlt!). Aber deshalb kann er das trotzdem nicht kostenfrei in der Bahn mitnehmen.

  2. PeterMG sagt:

    Ab dem 1. September 2011 – >> JA <<, aber natürlich nur unter den genannten Bedingungen: 1. Schwerbehindertenausweis · zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange) 2. Beiblatt mit gültiger Wertmarke Das Verbindliche entnehmen Sie den letzten beiden Abschnitten des Artikels ab: Daraus ergeben sich folgende Änderungen ... PMG

  3. Otto Grunwald sagt:

    kann ich mit dem behindertenausweis im gesamten bundesgebiet reisen?

    • Silvia Schüler sagt:

      Wenn Sie die entsprechende Wertmarke von 60€ pro Jahr besitzen, können Sie bundesweit Nahverkehrszüge nutzen (Regionalzüge). Für IC oder ICE gilt diese Freifahrt nicht.

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