Patientinnen und Patienten erleben Qualitätsmängel im Krankenhaus hautnah – dennoch dürfen ihre Vertretungsorganisationen keine Qualitätskontrollen beauftragen!

Berlin, 21.12.17. Qualitätsmängel in Krankenhäusern sollen künftig entschiedener verfolgt werden – so will es der Gesetzgeber. Dazu wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, in einer Richtlinie u.a. zu regeln, wer den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Prüfung der Qualität beauftragen kann.

In seiner heutigen Sitzung hat der G-BA den Antrag der anerkannten Patientenorganisationen, dass auch sie Prüfaufträge stellen dürfen, abgelehnt. „Dieser Antrag war berechtigt, denn Patientinnen und Patienten sind diejenigen im Gesundheitssystem, die ein wirklich existenzielles Interesse an der Einhaltung von Qualitätsanforderungen haben. Und sie sind auch diejenigen, die Qualitätsmängel hautnah erfahren und darüber berichten können. Innerhalb der Patientenorganisationen werden diese Erfahrungen ausgetauscht und aufbereitet.“ so Prof. Dr. Ingo Heberlein vom Sozialverband Deutschland e.V.
Die heutige Entscheidung des G-BA ist bedauerlich, denn Patientenorganisationen sind der ideale Auftraggeber zur Überprüfung von Krankenhäusern, um die Durchsetzung von Qualitätsanforderungen zu erreichen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ingo Heberlein, E-Mail: Ingo.Heberlein@web.de
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mit beraten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.