Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen in Kraft. Oberster Grundsatz ist die Befolgung des Patientenwillens.
Wie aber verfasse ich eine gültige Verfügung? Nützliche Hinweise gaben Experten im Rahmen einer Telefonaktion der Rheinischen Post:
Für wen ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Es gibt keine spezielle Zielgruppe. Vielmehr gilt der Grundsatz: Jeder, unabhängig von Alter, Vermögen oder Gesundheitszustand, sollte eine Patientenverfügung haben.
Welche Anforderungen gibt es für die Patientenverfügung?
Eine Verfügung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Inhaltlich kommt es auf die Bedürfnisse des Einzelnen an. Es gibt eine Vielzahl von hilfreichen Anleitungen.
Wie gehe ich beim Erstellen einer Verfügung am besten vor?
Sie sollten sich zunächst eine Musterverfügung besorgen und diese aufmerksam durchlesen. Dann eignet sich ein Gespräch mit dem Hausarzt. Erst dann sollten Sie eine Verfügung erstellen. Der Arzt sollte das Beratungsgespräch übrigens auf der Patientenverfügung bestätigen. Am besten sind allerdings maßgeschneiderte Dokumente nach anwaltlicher oder notarieller Beratung.
Wo kann ich eine Muster-Verfügung finden?
Eine gute Vorlage gibt es auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums, das die Patientenführung federführend behandelt hat: www.bundesjustizministerium.de. Darüber hinaus gibt es kostenlose Informationen bei Organisationen wie der Ärztekammer oder dem Deutschen Roten Kreuz.
Was sind die Vorteile einer notariellen Verfügung?
Zum einen wird dadurch automatisch die Geschäftsfähigkeit attestiert. Zudem bekommt man dadurch eine rechtliche Beratung und Hilfe bei der korrekten Abfassung. Zudem erfolgt die Registratur durch den Notar.
Wo soll ich meine Patientenverfügung am besten hinterlegen, damit sie auch im Notfall gefunden wird?
Damit die Unterlagen gefunden werden, können Angehörige über den Aufbewahrungsort informiert werden. Einen Vorteil bietet in dieser Hinsicht aber auch eine beim Notar hinterlegte Verfügung. Zudem gibt es bei der Bundesnotarkammer ein Zentralregister.
Bei einem Verwandten liegt eine Patientenverfügung vor, allerdings halten sich die behandelnden Ärzte nicht daran. Was kann ich tun?
Sie sollten sich an die Ärztekammer wenden. Diese wird die Ärzte zu einer Stellungnahme auffordern und die Frage rechtlich klären.
Quelle: Rheinische Post. Telefonaktion mit Robert Schäfer (Ärztekammer Nordrhein), Claus-Henrik Horn (Rechtsanwalt), Dirk Esser (Notar), Jutta Sahr-Jädke (DRK) und Gunnar Born (Awo)