Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Senkung des Rundfunkbeitrags zum 1. April 2015 beschlossen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berücksichtigt die geänderte Beitragshöhe bereits automatisch.
So setzt sich Ihr geänderter Rundfunkbeitrag zusammen:
Bis zum 31. März 2015 betrug der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es nun monatlich 17,50 Euro.
Sie zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag? Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Sie müssen Ihren zu zahlenden Betrag nicht selbst neu berechnen. Es spielt keine Rolle, welchen Zahlungsrhythmus Sie gewählt haben, die Beitragssenkung wird durch den Beitragsservice automatisch berücksichtigt. Den neuen Betrag können Sie Ihrer Zahlungsaufforderung oder Ihrem Kontoauszug entnehmen. Alle, die den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, sollten darauf achten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Der Beitragsservice informiert alle Dauerauftragszahler schriftlich über die Beitragssenkung.
Bei Fragen dazu können Sie sich auch direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wenden.
Silvia Schüler