Seit vier Jahren ist die Gesetzeslücke selbst vom Bundesgerichtshof bekannt gemacht worden. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert: künftig droht korrupten Kassenärzten eine empfindliche Strafe. Kurz vor Beschlussfassung wurden allerdings von der Regierungskoalition noch Entschärfungen ins Gesetz eingebaut.
Korrupten Ärzten, Apothekern oder Pflegekräften drohen künftig bis zu drei, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren Gefängnis. Bisher konnten Ärzte nicht bestraft werden. Künftig können nun aber auch die Bestechenden aus den Reihen von Pharmaindustrie und Medizinprodukteherstellern bestraft werden. Allerdings hat die Koalition kurzfristig noch die Apotheker bevorteilt.
Die haben einen weiten Freiraum in der Beratung der Patienten, können ihre Position damit gegen die verordnenden Ärzte stärken. Das enttäuscht die Krankenkassen, da sie Beeinflussungen von dieser Seite fürchten.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert aber, dass die zweifelhaften „Anwendungsbeobachtungen“ weiter unangetastet bleiben. Damit würden weiter fast 2 Millionen Patienten in jedem Jahr mit fragwürdigen Studien belastet.