Aktueller Entwurf ist nicht hinnehmbar!
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Düsseldorf, 3.5.2016 Den Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderung am 5. Mai nimmt die BAG SELBSTHILFE zum Anlass, den aktuellen Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz zu kritisieren und fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der endlich die Basis für eine umfassende Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet sowie behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht.
„Der aktuelle Referentenentwurf zum BTHG ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderung, die seit Jahren auf eine gesetzliche Regelung warten, die sie aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführt und die die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Der aktuelle Gesetzesentwurf lässt darauf schließen, dass kaum etwas davon umgesetzt werden soll“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
„Im Gegenteil, neue Hürden werden den Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen darf, weiter einschränken. Denn künftig muss eine ‚erhebliche Teilhabeeinschränkung‘ vorliegen, um Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können. Dies setzt voraus, dass Aktivitäten in mindestens fünf, der im Gesetz aufgeführten Lebensbereiche nicht ohne Unterstützung möglich oder in mindestens drei Bereichen auch mit Unterstützung nicht möglich sind. Es ist zu vermuten, dass so eine große Zahl von Personen, die nach bisherigem Recht leistungsberechtigt sind, künftig von vornherein ausgeschlossen sein wird“, zeigt sich Dr. Danner empört.
Zwar ist die Anhebung der Vermögensgrenzen in einem ersten Schritt geplant, nicht aber die von den Behindertenverbänden geforderte Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für erwerbstätige Menschen mit Behinderung.
„Dabei sind genau diese Grenzen die Barrieren, die Menschen mit Behinderung daran hindern ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen“, macht der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
Auch lässt der jetzige Referentenentwurf zum BTHG zahlreiche Defizite und Einschnitte gegenüber der jetzigen Rechtslage befürchten, dass die Länder zu viel Regelungsbefugnis erhalten, sodass es nicht zu der geforderten Bedarfsermittlung und -feststellung nach bundeseinheitlichen Kriterien kommt. Auch ist damit zu rechnen, dass aufgrund eines stärkeren Vorrangs der Pflege die dortigen engeren Maßstäbe zur Anwendung kommen und Leistungen der Eingliederungshilfe verdrängt werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert Nachbesserungen.