Es lohnt sich, Quittungen und Belege für alle privaten Aufwendungen rund um die eigene Gesundheit bis zum Jahresende aufzubewahren. Denn ein Teil der Kosten kann bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Voraussetzung für einen Steuerabzug ist allerdings, dass die innerhalb eines Jahres angefallenen Gesundheitskosten eine bestimmte Grenze, die sogenannte jährlich zumutbare Eigenbelastung, überschreiten.
Hierbei handelt es sich nicht um einen für alle Steuerpflichtigen gleich hohen Betrag; die „zumutbare Eigenbelastung“ richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Welche Kosten kann man absetzen?
Grundsätzlich ist alles steuerlich absetzbar, was von den Kassen nicht erstattet wird, informiert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.
Zu den zumindest zu Teilen absetzbaren Kosten gehören Zuzahlungen zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräte oder Zahnersatz genauso wie Ausgaben für Krankengymnastik, die Praxisgebühr und in besonderen Fällen Fahrten ins Krankenhaus bzw. zum Arzt.
Wichtig: Es muss immer eine Verordnung von einem Arzt vorliegen und alle Ausgaben müssen per Beleg nachgewiesen werden.
Weitere Infos:
http://gesund-magazin.de/artikel/steuern-gesundheitskosten-belege-sammeln-lohnt-sich