Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen für verschiedene Gesundheitsleistungen zuzahlen. Eine Eigenbeteiligung muss u.a. bei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln, bei Krankengymnastik, Massagen oder Arztbesuchen geleistet werden. Bei Medikamenten müssen zehn Prozent vom Abgabepreis, mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Arzneimittel berappt werden. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind befreit.
Rabattverträge*: Wurde ein Vertrag zwischen der Krankenkasse des Versicherten und einem Arzneimittelhersteller für einen bestimmten Wirkstoff abgeschlossen, muss der Apotheker das Produkt dieses Herstellers an den Kunden verkaufen. Rabattverträge können für die Versicherten von finanziellem Vorteil sein, da die Zuzahlungen zum Teil reduziert werden.
*Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers.
Zuzahlungsbefreite Medikamente: Damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit wird, muss es im Vergleich mit anderen, gleichwertigen Medikamenten, die denselben Wirkstoff enthalten, im Preis wesentlich günstiger sein. Außerdem muss der Hersteller das Arzneimittel so günstig anbieten, dass auch die Krankenkasse trotz der wegfallenden Patientenzuzahlung entlastet wird (aponet.de).
„Ein Apotheker ist verpflichtet, eines der drei preisgünstigsten Medikamente abzugeben, sofern es eine Alternative zum Originalpräparat gibt“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Viele Generika sind erheblich günstiger und oft komplett von Zuzahlungen befreit.
Befreiung von Zuzahlungen: Das Gesetz sieht vor, dass die Zuzahlungen maximal zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) der jährlichen Bruttoeinnahmen betragen sollen. Für Kinder und andere Familienmitglieder gelten Freibeträge. So muss eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr 353,46 Euro an Zuzahlungen leisten, ein chronisch Kranker 176,73 Euro.