Anerkennung einer Schwerbehinderung

Das Thema „Schwerbehinderung“ gibt vielen Mitgliedern immer wieder Rätsel auf, so dass ich es heute nochmals zum Anlass nehmen möchte, Ihnen ein paar Tipps dazu zu geben:

Wann sollte ein Antrag gestellt werden?

Sie können jederzeit einen Antrag stellen, wenn Ihnen dauerhafte Beeinträchtigungen, d.h. Beschwerden, die länger als sechs Monate anhalten, den Alltag erschweren. Haben im Laufe der Zeit Ihre Beschwerden zugenommen oder sind neue aufgetreten, so stellen Sie einen Änderungsantrag.

Welche Angaben sind für den Antrag erforderlich?

Geben Sie hier alle Beeinträchtigungen an, die Sie belasten. Schreiben Sie dazu als Anlage eine Liste mit Ihren Beschwerden und konzentrieren Sie sich dabei nicht nur auf MG und LEMS, denn Ihr Körper besteht aus mehr als nur aus Symptomen dieser beiden Diagnosen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Beeinträchtigungen so genau wie möglich beschreiben, denn nur so kann sich der Gutachter ein Bild von Ihnen machen. In den Antrag gehören keine Diagnosen, denn diese sind aus den ärztlichen Stellungnahmen ersichtlich.

Vergessen Sie auch nicht, Merkzeichen (z.B. „G“, „B“, „aG“, „RF“ etc.) zu beantragen. Wenn Sie diese nicht ankreuzen, werden sie Ihnen auch nicht als Nachteilsausgleich zuerkannt.

Mit welchem Grad der Behinderung (GdB) können Sie rechnen?

Jede Entscheidung ist immer eine individuelle Entscheidung und wird unabhängig von der Diagnose getroffen. Das A und O für einen hohen GdB und die Anerkennung von Merkzeichen ist Ihre Beschwerdeliste, je detaillierter Sie Ihre Beschwerden beschreiben und welche Auswirkungen diese auf die Gestaltung Ihres Alltags haben, umso höher fällt der GdB aus.

Obwohl alle die gleiche Diagnose (MG/LEMS) haben, so hat jeder doch seine eigenen, für ihn typischen Beeinträchtigungen; jeder geht auch anders damit um und der ein oder andere hat noch weitere Erkrankungen, die ihm den Alltag erschweren. Aus diesen Gründen sind auch keine Vergleiche untereinander möglich, denn jeder von uns ist einzigartig!!!

Welche Vorteile bringt die Anerkennung einer Schwerbehinderung?

Ab einem GdB 50 gilt man als schwerbehindert und bekommt einen Ausweis ausgestellt. Zusätzlich dazu kann man als Nachteilsausgleich Merkzeichen anerkannt bekommen. Als Arbeitnehmer profitiert man z.B. vom besonderen Kündigungsschutz und höheren Urlaubsanspruch.

Je nach Höhe des GdB greifen steuerliche Vorteile (Behindertenpauschbetrag) oder höhere Werbungskosten. Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht mitunter vergünstigten Eintritt in Einrichtungen wie Kino, Schwimmbad etc.

Zusätzlich hat jedes Merkzeichen seine eigenen Vorteile, z.B. Kfz-steuerermäßigung oder -befreiung, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im ÖPNV, Nutzung des Behindertenparkplatzes, Reduzierung der Rundfunkgebühren etc.

Wenn der GdB unter 50 liegt (GdB 30 oder 40)?

Als Arbeitnehmer sollten Sie in diesem Fall einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben beim Amt für Arbeit stellen. Sie haben somit die Möglichkeit, dem besonderen Kündigungsschutz zu unterliegen, vorausgesetzt Ihr Arbeitsplatz ist in Gefahr, Ihnen wurde bereits mit Kündigung gedroht oder Sie haben dadurch bessere Chancen, einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

Wenn man mit der Entscheidung des Amtes nicht einverstanden ist?

Sie haben die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen, den Sie nicht sofort begründen müssen/sollten. Wahren Sie die 4-Wochen-Frist und fordern Sie gleichzeitig mit dem formlosen Widerspruch alle Gutachten an, die Grundlage für diesen Bescheid waren, einschließlich der amtsärztlichen Stellungnahme. Das Amt ist verpflichtet, Ihnen diese Unterlagen auszuhändigen. Erst danach können Sie eine detaillierte Begründung abgeben. Zum einen ist ersichtlich, welche Unterlagen herangezogen wurden, was Ihre Ärzte geschrieben haben und vor allem, wie der Gutachter des Amtes Ihre Beschwerden eingestuft hat. In der Regel handelt es sich bei diesen Gutachtern um keine Neurologen, geschweige denn um Experten, die sich mit der seltenen Erkrankung MG/ LEMS auskennen und deshalb sind diese auch nicht in der Lage, eine Entscheidung über Ihren Gesundheitszustand abzugeben.

TIPP: Es ist wichtig, dass Ihr Arzt Ihre Beeinträchtigungen kennt, deshalb sollten Sie mit ihm Ihre Beschwerdeliste besprechen. Patient und Arzt müssen an einem Strang ziehen – nur so haben Sie eine Chance, einen möglichst hohen Grad der Behinderung und Merkzeichen anerkannt zu bekommen.