Persönliches Budget: Leistungen eigenständig aussuchen

Behinderte und chronisch kranke Menschen haben einen Anspruch auf Leistungen von
verschiedenen Institutionen, wie Unfall-, Renten- und Krankenversicherungen, den Soziahilfeträgern oder der Bundesagentur für Arbeit. Diese Hilfen sind von den einzelnen Trägern fest definiert, treffen aber oft nicht den individuellen Bedarf der Empfänger.

Mit der Einführung des „Persönlichen Budget“ wurde das starre Konzept der Leistungszuweisung verbessert. Wer Hilfe benötigt, kann jetzt selbst mit bestimmen, was er konkret braucht. Anstelle der trägerspezifischen Maßnahmen kann er ein individuelles Persönliches Budget in Form von Geldleistungen oder Gutscheinen wählen.
So kann er selbst entscheiden, wann, in welcher Form und von welchem Anbieter er eine Leistung oder einen Dienst in Anspruch nimmt.
Ein Beispiel: Statt einen Standard-Rollstuhl direkt von der Unfallkasse zu beziehen, könnte der Patient sich selbst ein Spezialmodell aussuchen und mit dem ausbezahlten Betrag erwerben.

Für ein Persönliches Budget muss ein entsprechender Antrag beim Leistungsträger gestellt werden. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind , müssen alle Anträge bewilligt werden, denn seit 2008 gibt es einen bundesweiten Rechtsanspruch (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX).

Auch wenn das Persönliche Budget keine neuen, höheren Geldleistungen bringt, so fördert es doch die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/9266/persoenliches__budget.html