Umgangsprachlich wird ein Patient mit länger anhaltenden Beschwerden schnell als „chronisch krank“ bezeichnet.
Was aber bedeutet dieser Begriff genau?
Diese Frage stellt sich, wenn es um Vergünstigungen bei Rezeptgebühren, Fahrtkosten und anderen Zuzahlungen geht. Chronisch Kranke müssen nämlich weniger zuzahlen als andere Patienten.
Wenn ihre Zuzahlungen höher als ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen liegen, können sie sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen. Mit einer Einschränkung: Die Patienten müssen ein bestimmtes Alter haben, sich therapiegerecht verhalten und die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen haben.
Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) hat 2004 den Begriff „chronisch krank“ in der „Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten“ definiert.
Danach gelten Menschen als chronisch krank, wenn sie sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden (nachgewiesen durch ein Jahr lang mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllen:
• Es muss eine Pflegebedürftigkeit der Stufe 2 oder 3 festgestellt sein,
• ein Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent bestehen,
• eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 Prozent vorliegen
• oder es muss eine dauerhafte medizinische Versorgung erforderlich sein, ohne die eine
Verminderung der Lebensqualität oder der Lebenserwartung eintreten würde.
Weitere Infos online unter: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-278/RL_Chroniker-2008-06-19.pdf
CellCept und Schwangerschaft!!!!!
Wer hat Erfahrungen gemacht??
Über Anrworten würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Mariola