Über sechs Jahre wurde quer durch alle Parteien diskutiert, bis sich der Bundestag jetzt endlich zu einer Entscheidung durchringen konnte: Patientenverfügungen sind rechtlich verbindlich!
In Zukunft können Patienten nun selbst entscheiden, ob, wie lange und unter welchen Bedingungen sie durch Ärzte am Leben gehalten werden.
Das Gesetz beendet die Ungewissheit der acht Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, aber nie sicher sein konnten, dass in ihrer letzten Lebensphase auch ihrem Willen entsprochen wird.
Nach der neuen Regelung gilt ein vorher aufgeschriebener Patientenwille in jedem Fall, unabhängig davon, ob die spätere Krankheit tödlich verläuft oder nicht.
Die ganze Sache hat allerdings einen Haken: Der Patient muss in seiner Verfügung genau festlegen, was er möchte und was er ablehnt. Allgemeine Formulierungen wie „Ich will nicht an Schläuche und Apparate angeschlossen werden“ reichen nicht aus.
Die Verfügung muss zwar nicht notariell beglaubigt werden, dafür aber unbedingt folgende Kriterien erfüllen:
– Sie muss in schriftlicher Form vorliegen
– der Verfasser muss über 18 Jahre und zurechnungsfähig sein
– die Situationen und die entsprechenden Handlungsanweisungen müssen konkret beschrieben werden
– wenn möglich, sollte man eine Person des Vertrauens oder einen Bevollmächtigten benennen, der im Notfall die Einhaltung der Verfügung überwacht.