Die Frage klingt banal: „Wer bestimmt eigentlich, welche Medikamente wir nehmen?“ Aber die vermeintlich klare Antwort: „Verschreibungsfreie Präparate kann ich selbst auswählen, andere Arzneimittel verschreibt mein Arzt“ ist nur bedingt richtig.
Denn bei der Wahl des Medikaments haben auch die Krankenkassen ein Wörtchen mitzureden.
Das geschieht auf Grundlage des Arzneimittel-Rabattvertrags: Die gesetzlichen Krankenversicherungen schließen mit einzelnen Pharmafirmen Verträge über die exklusive Belieferung ihrer Versicherten mit bestimmten rabattierten und somit preisgünstigen Produkten.
Die Patienten erhalten dann in der Apotheke nicht das im Rezept ausgewiesene Präparat, sondern ein Medikament mit dem gleichen Wirkstoff und in der gleichen normierten Packungsgröße, aber von einem anderen Hersteller – von demjenigen, der einen Rabattvertrag mit ihrer Krankenkasse geschlossen hat.
Besonders Älteren und chronisch Kranken fällt die unfreiwillige Umstellung oft schwer.
Sie haben sich im Laufe einer langfristigen Therapie an ihr Medikament gewöhnt und vertrauen dem Wirkstoff. Dem Alternativprodukt begegnen sie mit Unsicherheit.
Wer auf seine bewährten Medikamente nicht verzichten möchte, kann seinen Arzt bitten, durch einen entsprechenden Vermerk im Rezept die Abgabe des „alten“ Präparates festzuschreiben.
Bei der Abgabe sollte von dem Apotheker eine Aussage über die Bioverfügbarkeit der Wirksubstanz erbeten werden. Da diese Angabe meist nicht in der Fachinformation bzw. Gebrauchsinfeormation steht, kann nur so sicher gestellt werden, dass die jeweilige Wirksubstanz auch tatsächlich wie bei dem Referenzpräparat in den Körper aufgenommen wird. Dies kann z.B. bei verschiedenen Medikamenten mit dem Wirkstoff Azathioprin durchaus vorkommen.