Stiftung Warentest hilft beim Leistungsvergleich der Krankenkassen

Seit Anfang 2009 ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich. Er liegt bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für die Versicherten ist die finanzielle Belastung also bei allen Kassen gleich.

Auch rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben. Dennoch lohnt sich ein Vergleich, denn die Anbieter unterscheiden sich in ihren Extraleistungen und in ihrem Service.

Einige zahlen homöopathische Behandlungen, andere erstatten die Kosten für Reiseimpfungen, während die Konkurrenz die Kosten für Akupunktur übernimmt. Und auch bei den Beratungsangeboten gibt es Unterschiede.

Für diejenigen, die sich über das Spektrum der unterschiedlichen Profile informieren wollen, hat die Stiftung Warentest einen Produktfinder „Gesetzliche Krankenkassen“ zusammengestellt.

http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Produktfinder-Gesetzliche-Krankenkassen/1801418/1801418/1801419/

Er liefert umfassende Informationen über die Angebote von 107 gesetzlichen Krankenkassen. Die Versicherten erfahren u.a., welche Kassen für eine häusliche Krankenpflege einen höheren Satz als per Gesetz vorgeschrieben bezahlen, ob ein Hausarztmodell gewählt werden kann oder ob für bestimmte Krankheitsbilder eventuell erweiterte Behandlungsangebote bestehen.

Zudem gibt der Produktfinder Auskunft über die Wahltarife, informiert, ob eine Kasse zusätzliche Tarife anbietet und wenn ja, welche. Dabei werden nicht alle Tarife von der Stiftung Warentest uneingeschränkt empfohlen.

Der Service ist nicht kostenlos. Für den Zugriff auf die Informationen im Produktfinder zahlt man drei Euro, für eine Freischaltung der Wahltarife 1,50 Euro.