Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Seit 2006 ist das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft. Es soll die rechtliche Basis für eine Dämpfung der Arzneimittelkosten schaffen.

So regelt es die „Freistellung von der Zuzahlung für besonders preiswerte Arzneimittel“: Krankenkassen können Präparate, deren Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem sogenannten Festbetrag liegt, von der Zuzahlung befreien.

Anstelle teurer Medikamente sollen Generika als gleichwertige, aber preiswertere Alternative verordnet werden. Für diese Produkte müssen gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten.

Zum Vergleich: Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten im Normalfall 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises dazuzahlen, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit.

In der folgenden Liste

http://www.vdk.de/cms/mime/1351D1263812094.pdf

sind die aktuell zuzahlungsbefreiten Medikamente aufgeführt. Diese Auflistung wird regelmäßig, alle 14 Tage, aktualisiert.