Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Medizinische Qualitätssicherung wichtig für die Patientenvertretung

Neuer Leiter des Qualitätsinstituts wird mit Erwartungen begrüßt

Berlin, 12. Januar 2015. Am Freitag, den 9. Januar 2015 wurde der Mediziner Dr. Christof Veit einstimmig von der GBA-Stiftung zum Leiter des neuen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) berufen. Das Institut soll künftig im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Maßnahmen zur Qualitätssicherung erarbeiten und Berichte zur Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erstellen.

Von der Auswahl des Institutsleiters sowie aus den entscheidenden Gremien wurde die Patientenvertretung ausgeschlossen. „Es ist ein Unding, dass Patientenvertreter in den Steuerungsgremien des Instituts nicht vorkommen und auch kein eigenes Antragsrecht haben“, so Wolf-Dietrich Trenner, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung des GBA.

Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung im GBA, ergänzt: „Überall in der Welt werden Qualitätssicherungssysteme vom Nutzer her konzipiert. In Deutschland wollen Kostenträger und Leistungserbringer weiter unter sich bleiben. Die Patientensicht bleibt so außen vor.“ Im Plenum des GBA hatten Krankenkassen-, Ärzte- und Krankenhausvertreter schon die Orientierung des Instituts an den Bedürfnissen von Patienten als „unwissenschaftlich“ einstimmig abgelehnt, ebenso jeden Beteiligungswunsch zurückgewiesen.

„So wird es der neue Institutsleiter schwer haben, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern“, sind sich Danner und Trenner einig.

„Wir wünschen Herrn Dr. Veit bei seiner anspruchsvollen Aufgabe eine glückliche Hand und Durchsetzungskraft“, so Danner weiter. „Eine gute Zusammenarbeit mit der Patientenvertretung bieten wir ausdrücklich an.“

 

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.