Igel-Leistungen kritisch püfen!

In einer aktuellen Broschüre raten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer Patienten, Selbstzahler-Angebote kritisch unter die Lupe zu nehmen.

Manche Igel-Angebote (Individuelle Gesundheits-Leistungen) sind medizinisch umstritten, werden aber dennoch von vielen Ärzten empfohlen.

Diese Leistungen müssen die Patienten grundsätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen, sie werden nach der Honorarordnung für Privatpatienten berechnet.

Der Ratgeber enthält u. a. eine Checkliste für die Beurteilung der ärztlichen Beratung und ist im Internet zum Download unter: www.aezq.de/edocs/pdf/schriftenreihe/schriftenreihe37.pdf

3 Kommentare zu “Igel-Leistungen kritisch püfen!

  1. Birgit P. sagt:

    In der Privatversicherung wird (fast) alles bezahlt, was medizinisch notwendig ist. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man Kassenpatienten medizinisch notwendige Untersuchungen verweigert.

    Es stimmt aber nicht, dass Igel-Leistungen grundsätzlich nicht! von der Kasse bezahlt werden. Es sind leider auch viele Ärzte, die den „Spiess herumdrehen“.

    http://www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?val=1239456239&job=uni&faq=4902170#spielreg

    Erstattet meine Krankenkasse IGeL-Angebote?
    Grundsätzlich erstatten die gesetzlichen Krankenkassen keine IGeL-Angebote. Viele Vorsorgeuntersuchungen aus dem Bereich der IGeL-Angebote werden jedoch von den Krankenkassen bezahlt, wenn es „medizinisch notwendig“ ist – also eine Vorerkrankung, ein besonderes Risiko oder ein Krankheitsverdacht vorliegen (Bsp.: Glaukom-Untersuchung bei Diabetes). Beschreibt der Patient bei diesen Untersuchungen von sich aus, auch zufällig, eine passende Symptomatik, handelt es sich grundsätzlich um eine Kassenleistung.

    Private Krankenversicherungen bezahlen in der Regel die meisten IGeL-Angebote; jedoch nicht immer anstandslos. Deshalb sollten auch Privatpatienten mit ihrer Versicherung sprechen, bevor sie ein IGeL-Angebot nutzen.

    Meine Gynäkologin macht z.B. eine Ultraschall-Untersuchung ohne „Aufpreis“. Ich gehöre zu den Risikopatienten. Dann ist sie dazu verpflichtet. Ober aber bei Schmerzen im Unterleib muss der Ultraschall ebenfalls als Kassenleistung erstattet werden.

    Kleiner Tipp: Arzt wechseln… wäre auch noch eine Möglichkeit, oder aber sich bei der GKV beschweren.

    Die Kassenärztliche Vereinigung sollte endgültig abgeschafft werden! Die verursacht jährlich soviel Verwaltungskosten, dass ohne diese nutzlose Einrichtung viele Igel-Leistungen locker finanziert werden könnten – zugunsten der Patienten!

    An der Igel-Broschüre http://www.aezq.de/edocs/pdf/schriftenreihe/schriftenreihe37.pdf haben die KV und die Bundesärztekammer fleissig zusammengearbeitet…

    Mit freundlichen Grüssen

    Birgit P.

  2. Jutta O. sagt:

    Anbei der Link, der über aezq.de zu erreichen ist. Ist allerdings etwas versteckt gewesen… ):

    Patientenrechte – Arztpflichten, überarbeitete Auflage

    http://www.gesundheits.de/bagp/BAGP-Dokumente/abc2002.pdf

    LG Jutta

  3. Jutta O. sagt:

    Hallo zusammen,

    finde diesen Link sehr gut und hab‘ ihn bereits abgespeichert. Vor allem passen die „Prüfparameter“ zum Erkennen einer guten Arztpraxis ausgezeichnet.

    Zudem kann ich jedem empfehlen, sich die Datei „Patientenrechte – Arztpflichen – als pfd. Datei runterzuladen. Ein Klick, und man wird bestens informiert.

    Ein Riesenproblem ist allerdings, dass bislang unsere Regierung nicht in der Lage war, Ärzte mehr in die Mangel zu nehmen, wenn sie ihre Pflichten – und die haben sie genauso wie wir Patienten – nicht wahrnehmen.

    Das Zauberwort heisst dann immer: man solle eine andere Praxis aufsuchen. Falls man den Arzt verklagt oder ihn zu gesetzlichen Leistungen erst zwingen muss, ist das Verhältnis „eh im Eimer“. Ob das dann auf Dauer gut geht, wage ich mal stark zu bezweifeln.

    Hier liegt Systemversagen vor! Rechte haben als Patient ist gut, aber sie müssen sich auch durchsetzen lassen, nicht nur auf dem Papier.

    Euch allen ein friedliches und fröhliches Ostern 2009!

    Jutta O.

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