„Sie haben wohl das Kleingedruckte nicht gelesen.“
Was bei Verträgen zu unliebsamen Überraschungen führen kann, hatte bei Arzneimitteln oft gefährliche Folgen: Die Schrift der Beipackzettel war bisher so klein, dass viele Ältere eine Lupe brauchten, um die Worte überhaupt zu entziffern. Eine Bleiwüste aus winzigen Buchstaben verleitete zum Abbruch von Therapien oder bei aktuellen Beschwerden zu einer Medikamentendosierung nach eigenem Ermessen.
Doch damit soll jetzt Schluss sein. Im Juni 2009 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die die Lesbarkeit von Packungsbeilagen erhöhen soll. Die „Richtlinie für die Lesbarkeit der Beschriftung und der Beipackzettel von medizinischen Produkten für Menschen“ (original: Guideline on the readability of the labelling and package leaflet of medical products for human use) beinhaltet u.a. folgende Empfehlungen:
– Verwendung einer möglichst einfach zu lesenden Schriftart
– Mindestgröße der Schrift: 9 Punkt
– Zeilenabstand von mindestens 3 Millimetern
– gut lesbarer Kontrast von Schrift und Hintergrund
– kein Blocksatz, da dieser schlechter lesbar ist
– einfache Satzstruktur, einfache Wörter mit wenigen Silben, keine zu langen Sätze oder zu langen Absätze
Bleibt zu hoffen, dass die Pharmahersteller die Richtlinie möglichst schnell umsetzen.
Noch schlechter als ein mühsam zu entziffernder ist ein fehlender Beipackzettel. Diese Situation kennen sicher viele. Denn wer bringt auch bei quälenden Beschwerden immer die nötige Disziplin auf, jeden Zettel wieder der richtigen Verpackung zuzuordnen?
Hier bieten ins Internet gestellte Arzneimitteldatenbanken Hilfe.
So kann man auf der Website http://www.pharmnet-bund.de/dynamic/de/index.html, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, Fach- und Gebrauchsinformationen kostenfrei abrufen.