Myasthnie gravis und Lebensversicherung

Ob Lebensversicherung, Krankenkasse oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Für Myastheniker ist die Auswahl nicht groß und es gibt erfahrungsgemäß oft Probleme, aufgenommen zu werden.

Zwar gilt seit zwei Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Abschluss von Versicherungen verbietet – doch das entpuppt sich bis heute als Papiertiger. Chronisch kranken und behinderten Menschen wird nach wie vor in vielen Fällen der Abschluss von Privatversicherungen pauschal verwehrt.

Nach Aussage meines Versicherungsmaklers ist allen Versicherungen bekannt, dass ich MG-Betroffener bin. Und offensichtlich wird wegen Bedenken bei dieser seltenen Erkrankung der Abschluss eines Versicherungsvertrages abgelehnt. So wurde mir auch die Absicherung eines geschäftlichen Kredites durch eine Kapitallebensversicherung verweigert.

Meine private Lebensversicherung konnte ich dennoch mit folgender Randbedingung abschließen: Es gibt eine Staffelung der Versicherungssumme. Tritt der Versicherungsfall ab dem fünften Versicherungsjahr ein, wird die volle Versicherungssumme gezahlt. Vorher gilt folgende Staffelung: Im ersten Jahr wird nur 1/5 usw., im vierten Jahr 4/5 und ab dem fünften Jahr die volle Summe gezahlt. Bei Unfalltod wird bereits ab dem ersten Jahr gezahlt.

Interessant wäre es nun zu erfahren, welche Erfahrungen Ihr beim Abschluss einer Versicherung gemacht habt.

Peter Schmeck