Betriebe auf Fördermöglichkeit hinweisen

Jugendliche mit Myasthenia gravis oder dem Lambert-Eaton-Syndrom haben es schwer einen Ausbildungsplatz zu finden. Bei ihren Bewerbungen werden sie immer wieder mit den Vorurteilen oder der Unkenntnis seitens der Unternehmens- und Personalleiter konfrontiert. Diese sehen Auszubildende mit einer chronischen Erkrankung oft als ein finanziell unkalkulierbares Risiko für den Betrieb. Oder bezweifeln, dass der Jugendliche den Anforderungen überhaupt gewachsen ist.

Angesichts der weitverbreiteten Unwissenheit haben die Jugendlichen häufig nur eine Chance auf einen Ausbildungsplatz, wenn sie die Betriebe auf die gesetzlichen Fördermöglichkeiten hinweisen.

„An gesetzlichen Regelungen hierzu mangelt es nicht,“ sagt Andreas Renner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Düsseldorf.

Den Betroffenen stehen Leistungen zur «Teilhabe am Arbeitsleben» zu. Das ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Und auch für die Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten. So kann die Anpassung des Arbeitsplatzes an die krankheitsbedingten Bedürfnisse des Auszubildenden bezuschusst werden. Wenn eine dreimonatige Probebeschäftigung vereinbart wird, um festzustellen, ob der Bewerber den Anforderungen gewachsen ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit fallabhängig entweder anteilig oder vollständig die Kosten.

Kompetente Hilfe sowohl für die Ausbildungs- und Arbeitssuchenden als auch für die Betriebe bieten die Integrationsfachdienste der Bundesländer.