Krankengymnastik: Schluss mit der ewigen Bettelei um das nächste Rezept

Patienten mit Myasthenia gravis oder dem Lambert-Eaton-Syndrom sind oft zum Erhalt ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit auf regelmäßige krankengymnastische Behandlung angewiesen. Nicht nur für die Rezeptdauer von wenigen Wochen, sondern für mehrere Monate oder Jahre. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie alle paar Wochen ihren Arzt aufsuchen müssen, um eine neue Verordnung zu erhalten. Da viele Ärzte deutlich zeigen, das jede KG-Verordnung ihr Budget belastet und sie in Einzelfällen die Notwendigkeit einer Physiotherapie bezweifeln, zögern nicht wenige Patienten den Arztbesuch hinaus oder verzichten ganz auf weiterführende Krankengymnastik.

Peter Schmeck hat sich bei seiner Krankenkasse, bei Ärzten und Physiotherapeuten informiert, welche Voraussetzung erfüllt sein muss, um eine Krankengymnastik auf Dauer verordnet zu bekommen: „Der Arzt, der die Myasthenia gravis behandelt, klärt mit der Kassenärztlichen Vereinigung, dass er wegen des chronisch kranken Patienten fortlaufend Physiotherapie verschreiben muss und deswegen sein Budget überschreiten wird. Mit dieser Vorgehensweise entstehen dem Arzt keine finanziellen Nachteile.“

Nähere Informationen gibt es dazu in der DMG-Aktuell- Ausgabe 2-09

Ein Kommentar zu “Krankengymnastik: Schluss mit der ewigen Bettelei um das nächste Rezept

  1. Jutta O. sagt:

    Hallo zusammen,

    habe diesen Artikel in der DMG-Aktuell gelesen.

    Ich kann nur sagen: Hervorragende, gezielte Tipps zur Vorgehensweise, mit anderen Worten: eine praktische Anleitung mit verständlichen Worten für jedermann, auch für den Arzt (grins)!

    Vielen Dank, Herr Schmeck!

    LG Jutta O.

Keine weiteren Kommentare möglich.