GKV: Zuzahlungen für Patienten gestiegen

Gute gesundheitliche Versorgung kostet Geld. Das merken Patienten zunehmend bei Zuzahlungen. Doch: Zuzahlungen dürfen nicht mehr als zwei Prozent vom (Brutto-)Einkommen ausmachen.

Berlin – Gesetzlich Versicherte werden für höhere Zusatzbeiträge und steigende Zuzahlungen für medizinische Leistungen in Anspruch genommen. In 2015 lagen die Zuzahlungen um ca. 125 Millionen Euro höher als im Vorjahr, teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Donnerstag mit. Verglichen wurden die Zahlungen bis jeweils September.

Wenn man nun die Zeit seit 2010 betrachtet haben die Zuzahlungen allerdings vom Höchststand 5,5 Milliarden Euro in 2012 auf nun 3,9 Milliarden Euro sogar abgenommen. Das liegt vor allem an der Abschaffung der Praxisgebühr. Die Entlastungen könnten allerdings in kurzer Zeit ganz ausgeglichen werden.

Für die Höhe der Zuzahlungen trägt die Politik die Verantwortung, sie legt die Summen bei den Arzneimitteln oder bei Krankenhausaufenthalt in Gesetzen fest. Allerdings führen natürlich vermehrt verschriebene Medikamente und die enorme Zunahme der Zahl von Krankenhausaufenthalten zu eben dort anfallenden zusätzlichen Kosten für kranke Menschen.

Allerdings ist die jährliche Summe aller Zuzahlungen ebenfalls durch Gesetz auf 2% des Einkommens beschränkt. Ab Erreichen dieser Grenze sind Versicherte von Zuzahlungen befreit. Kinder sowie Jugendliche (bis vollendetes 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen, (Ausnahme Fahrtkosten) immer befreit.

Wenn die Arzthonorare für die Behandlung privat Versicherter allerdings wie von Ärzten und deren Lobby gefordert steigen sollten wird das die Belastungen der GKV-Versicherten auch steigen lassen. Sie müssen mit ihren Steuern vor allem die Versorgung der Beamten und ihrer Familienangehörigen, denen die Beihilfe Kosten ersetzt, finanzieren. Sie zahlen also für eine Gruppe, die im Wartezimmer deutlich besser behandelt wird, auch noch mit.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach will das verhindern: «Unser Ziel ist die einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzlich versicherte Patienten behandeln.»