Rascher Arzttermin per Gesetz – Terminservicestellen ab 23. Januar 2016

Krankheiten vorausplanen kann man nicht. Passiert es, ist es nicht ganz einfach einen der raren Termine beim Facharzt zu bekommen. Doch wie lange ist es einem Patienten zuzumuten auf einen Facharzttermin zu warten? Weil Privatversicherte bei Fachärzten meist viel schneller einen Termin bekommen, war die Zwei-Klassen-Medizin längst in aller Munde. Eine Umfrage des Verbandes der Betriebskrankenkassen hat gezeigt, dass gesetzlich Versicherte bis zu 20 Tagen Wartezeit einplanen müssen.

Jetzt naht Abhilfe: Langes Warten auf einen Facharzttermin soll für Kassenpatienten bald der Vergangenheit angehören. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ab Ende Januar 2016 zur Einrichtung von Terminservicestellen für die zeitnahe und angemessene Behandlung durch einen Facharzt. Sie sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln. Notwendig geworden ist diese gesetzliche Regelung, weil Versicherte immer noch zu oft lange auf einen Termin warten müssen.

Darauf müssen die Versicherten achten

Und so soll es funktionieren: Der Patient holt sich eine Überweisung vom Arzt mit dem Hinweis auf Dringlichkeit, er ruft bei der Terminservicestelle der Kassenärzte (KVen) an und innerhalb von vier Wochen bekommt der gesetzlich Krankenversicherte seine Behandlungstermin beim Facharzt. Eine Vier-Wochen-Garantie sozusagen. Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt ist keine Überweisung notwendig, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.
Wer also Rücken hat oder wegen einer Herzkreislauferkrankung einen Facharzt aufsuchen will, muss zunächst seinen Hausarzt aufsuchen, um sich zum Orthopäden oder Kardiologen überweisen zu lassen. Erst dann kann der Patient den Terminservice in Anspruch nehmen. Gelingt es dem Terminservice nicht, innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu vermitteln, muss die Kassenärztliche Vereinigung der Länder einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten.

Zumutbare Terminvermittlung

Die Entfernung zum Facharzt muss zumutbar sein: Dabei gilt eine Entfernung zu allgemeinen Fachärzten, wie beispielsweise Haut-, Frauen-, oder Augenärzten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde als zumutbar. Bei spezialisierten Fachärzten, wie beispielsweise Fachinternisten oder Radiologen, gilt eine Stunde als zumutbar.

Ausgangspunkt für die Minutenregel ist jeweils der nächstgelegene geeignete Facharzt. Wenn also beispielsweise der nächstgelegene geeignete Augenarzt (der jedoch keinen Termin hat) 20 Minuten entfernt ist, dann wäre eine Entfernung zu dem von der Terminservicestelle vermittelten Augenarzt von bis zu 50 Minuten akzeptabel.