Dürfen private Krankenversicherungen weiterhin gesunde und junge Besserverdiener als Mitglieder umwerben, ältere Menschen und chronisch Kranke hingegen die Mitgliedschaft verweigern?
Die Frage ist mit dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Die Privatversicherer sind mit ihrer Beschwerde gegen die Vorschriften der Gesundheitsreform zur privaten Krankenversicherung gescheitert.
Sie müssen, auch wenn es ihre Gewinnaussichten schmälert, jeden zu bezahlbaren Bedingungen bei sich aufnehmen.
Karlsruhe hat damit die Pflichten bekräftigt, die der Gesetzgeber den Privaten auferlegt hat: Seit Januar 2009 müssen sie für alle Kunden einen Basistarif anbieten. Das Angebot muss dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen entsprechen und darf höchstens bei 570 Euro im Monat liegen.
Ob mit dieser Entscheidung der Trend „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“ durchbrochen werden kann, ist dennoch zweifelhaft. Immer mehr junge Menschen wechseln zu den für sie günstigeren privaten Versicherungen. Die überproportionalen Kosten für kranke und ältere Menschen müssen die gesetzlichen Kassen tragen.
Und auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Privaten zu einem Quäntchen gesellschaftlicher Solidarität verpflichtet hat, ist der Basistarif für viele Menschen einfach zu teuer. So kann das Urteil nur der Anfang für weitergehende Reformen sein.
Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08