Überaktive Blase: Mirabegron / Betmiga kommt zurück

Mitte August wird ein bekannter Arzneistoff erneut auf den deutschen Markt kommen: Mirabegron (Betmiga™ 25 und 50 mg Retardtabletten, Astellas Pharma GmbH). Der β3-Adrenozeptoragonist ist zugelassen zur Therapie von plötzlichem Harndrang, erhöhter Miktionsfrequenz und/oder Dranginkontinenz bei Erwachsenen mit überaktiver Blase (OAB).

Seit Juni 2014 war das Medikament ein Jahr lang auf dem deutschen Markt erhältlich. Weil sich der GKV Spitzenverband und der Hersteller nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen konnten, zog das Unternehmen Mirabegron wieder zurück, berichtete Professor Dr. Caspar Franzen, medizinscher Direktor von Astellas, bei einer Pressekonferenz in München.

In den Zulassungsstudien war Mirabegron über zwölf Wochen ebenso gut wirksam wie Tolterodin retard und signifikant besser als Placebo. Der β3-Rezeptoragonist löste deutlich weniger anticholinerge Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit und Obstipation aus als das Anticholinergikum. Ähnliche Ergebnisse brachte eine Langzeitstudie über 52 Wochen mit mehr als 1600 Patienten. Franzen sieht das Haupteinsatzgebiet von Mirabegron bei Patienten, die Anticholinergika nicht vertragen oder nicht einnehmen dürfen oder die ohnehin eine hohe anticholinerge Last durch Medikamente haben. Die OAB erfordert in der Regel eine Dauertherapie. Jedoch seien Persistenz und Adhärenz bei jeglicher Medikation gering, berichtete Professor Dr. Ursula Peschers vom Isar-Klinikum München. Häufigste Gründe für einen Therapieabbruch seien unzureichender
Erfolg, Therapiewechsel und belastende Nebenwirkungen.

In einer kürzlich publizierten Studie wurden Daten von fast 22.000 Patienten aus Großbritannien retrospektivausgewertet. Die mediane Zeit bis zum Therapieabbruch (Persistenz) war signifikant länger bei Mirabegron als bei retard-Tolterodin (169 versus 56 Tage) und anderen Anticholinergika (30 bis 78 Tage). Eine gute ärztliche Beratung und eine Stammapotheke könnten die Therapietreue verbessern, sagte Peschers. (bmg)
DOI: 10.1016/j.eururo.2017.01.037
28.07.2017 l PZ

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=70706